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Basiswissen

Rechtsfragen

Der NADA-Code regelt die Umsetzung der Anti-Doping-Bestimmungen in Deutschland. Sie erfolgt vor allem auf der Basis vertraglicher Vereinbarungen mit den Sportverbänden. Neben sportrechtlichen Regelungen kommt in bestimmten Fällen auch staatliches Recht zum Tragen.

Zusammenarbeit von NADA und Sportverbänden

Die Umsetzung der Anti-Doping-Bestimmungen in Deutschland

Sportliche Grundlage für die Sanktionierung von Verstößen gegen Anti-Doping-Bestimmungen sind der WADA-Code und der NADA-Code und die entsprechenden Regelwerke der Sportfachverbände. mehr
 

Sanktionen bei Dopingverstößen

Staatliche und nichtstaatliche Rechtsgrundlagen

Bei der Sanktionierung von Dopingverstößen ist grundlegend zu unterscheiden zwischen strafrechtlichen und sonstigen, insbesondere sportrechtlichen Konsequenzen. Strafrechtliche Verbote unterliegen staatlichem Recht; sportrechtliche Verbote sind nichtstaatlicher Art. mehr

Sportverbände und Sportschiedsgericht

Das sportrechtliche Verfahren

Die NADA gibt mit dem NADA-Code die möglichen Sanktionen bei Anti-Doping-Verstößen vor. Das eigentliche Verfahren, in dem die Sanktionen individuell festgelegt werden, ist dagegen Sache der Sportverbände. Inzwischen werden viele Fälle vor dem Deutschen Sportschiedsgericht verhandelt. mehr
 

Sportrechtliche Sanktionen

Der NADA-Code in der seit 1. Januar 2009 geltenden Fassung berücksichtigt bei Dopingverstößen viel stärker als zuvor den Einzelfall. Sofern der NADA-Code von dem jeweiligen Sportfachverband richtig umgesetzt wurde, ergeben sich je nach Einzelfall folgende Sanktionen: mehr

Wenn andere geschädigt werden

Strafbarkeit nach dem Strafgesetzbuch

Eigendoping – also die Anwendung von Dopingsubstanzen oder -methoden am eigenen Körper, ist in Deutschland nicht strafbar. Dennoch kann bei Doping in einigen Fällen auch eine Bestrafung nach dem Strafgesetzbuch in Betracht kommen. mehr

Besitz und Weitergabe von Dopingsubstanzen

Strafbarkeit nach Arzneimittel- und Betäubungsmittelgesetz

Der Besitz, die Weitergabe oder Verabreichung von Dopingsubstanzen kann – je nach Substanz – nach dem Arzneimittelgesetz oder dem Betäubungsmittelgesetz strafbar sein. Das gilt für Trainerinnen und Trainer ebenso wie für Athletinnen und Athleten. mehr
 

Rechtsfragen

Datenschutz

Der Standard für Datenschutz als Bestandteil des NADA-Codes stellt sicher, dass der Umgang mit personenbezogenen Daten von Athletinnen und Athleten den strengen gesetzlichen Vorgaben in Deutschland gerecht wird. Das gilt nicht nur für die Meldungen in ADAMS, sondern auch für Analyseergebnisse von Dopinproben oder Sanktionsentscheidungen. mehr

Verdacht auf Straftaten

Zusammenarbeit mit staatlichen Ermittlungsbehörden

Die für das Ergebnismanagement zuständige Anti-Doping-Organisation sowie die NADA sind gemäß Artikel 14.2 des NADA-Codes befugt oder sogar verpflichtet, unter bestimmten Umständen Informationen an staatliche Ermittlungsbehörden weiterzugeben. mehr